Den Reiseausweis müssen Sie persönlich direkt bei der Grenzbehörde (beispielweise am Flughafen) beantragen.
Um den Reiseausweis schneller zu erhalten, können Sie Ihre Personal- und Reisedaten im Vorfeld elektronisch an die zuständige Grenzbehörde übermitteln. Diese nimmt dann bezüglich der weiteren Vorgehensweise Kontakt mit Ihnen auf.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Grenzbehörde
8,00 Euro
Auf den Seiten der Bundespolizei finden Sie eine Liste der Staaten, die den Reiseausweis als Passersatz uneingeschränkt oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis) anerkennen. Beachten Sie jedoch, dass ausländische Grenzbehörden diese Praxis jederzeit kurzfristig ändern können.
Gültigkeitsdauer:
für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat.
mindestens 2 Stunden
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Grenzbehörde
24-Stunden-Hotline der Bundespolizei:
Tel.: +49 800 6 888 000
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Grenzbehörde
24-Stunden-Hotline der Bundespolizei:
Tel.: +49 800 6 888 000