Reiseausweis Ausstellung 

Verfahrensablauf

Den Reiseausweis müssen Sie persönlich direkt bei der Grenzbehörde (beispielweise am Flughafen) beantragen.

Um den Reiseausweis schneller zu erhalten, können Sie Ihre Personal- und Reisedaten im Vorfeld elektronisch an die zuständige Grenzbehörde übermitteln. Diese nimmt dann bezüglich der weiteren Vorgehensweise Kontakt mit Ihnen auf.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Grenzbehörde

Voraussetzungen

  • Die Identität und die deutsche Staatsangehörigkeit der Reisenden oder des Reisenden muss festgestellt werden können.
  • Es bestehen keine
    • Sicherheitsbedenken,
    • Ausreiseuntersagung oder
    • Passversagungsgründe.
  • Bei Minderjährigen muss das Einverständnis der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Unterlagen

  • Nachweis der Identität und der deutschen Staatsangehörigkeit (in der Regel durch den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis)
  • In Ausnahmefällen können Sie Ihre Identität auch durch Kopien des abgelaufenen Reisepasses oder Personalausweises beziehungsweise durch Ihre Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel Führerschein) nachweisen.

Gebühren

8,00 Euro

Hinweise

Auf den Seiten der Bundespolizei finden Sie eine Liste der Staaten, die den Reiseausweis als Passersatz uneingeschränkt oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis) anerkennen. Beachten Sie jedoch, dass ausländische Grenzbehörden diese Praxis jederzeit kurzfristig ändern können.

Links

Bearbeitungszeit

Gültigkeitsdauer:

für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat.

Bearbeitungsdauer

mindestens 2 Stunden

Unterstützende Institutionen

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Grenzbehörde

24-Stunden-Hotline der Bundespolizei:

Tel.: +49 800 6 888 000

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Grenzbehörde

24-Stunden-Hotline der Bundespolizei:

Tel.: +49 800 6 888 000