Den Notreiseausweis müssen Sie persönlich direkt bei der Grenzbehörde (z.B. am Flughafen) beantragen.
Um den Notreiseausweis schneller zu erhalten, können Sie Ihre Personal- und Reisedaten zuvor elektronisch an die zuständige Grenzbehörde übermitteln. Diese nimmt dann bezüglich der weiteren Vorgehensweise Kontakt mit Ihnen auf.
Grenzbehörde
Staatsangehörige anderer Staaten, die einen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltsgestattung vorweisen können, müssen bei der Ausländerbehörde vor Antritt ihrer Reise einen "Reiseausweis für Ausländer" beantragen. Für deutsche Staatsangehörige gibt es als Passersatz einen eigenen Reiseausweis.
Auf den Seiten der Bundespolizei finden Sie eine Liste der Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen. Beachten Sie jedoch, dass ausländische Grenzbehörden diese Praxis jederzeit kurzfristig ändern können.
Der Notreiseausweis gilt für die Dauer der Reise, höchstens jedoch einen Monat.
zuständige Grenzbehörde
24-Stunden-Hotline der Bundespolizei
Tel.: +49 1805-234566
zuständige Grenzbehörde
24-Stunden-Hotline der Bundespolizei
Tel.: +49 1805-234566