Notreiseausweis Ausstellung 

Verfahrensablauf

Den Notreiseausweis müssen Sie persönlich direkt bei der Grenzbehörde (z.B. am Flughafen) beantragen.

Um den Notreiseausweis schneller zu erhalten, können Sie Ihre Personal- und Reisedaten zuvor elektronisch an die zuständige Grenzbehörde übermitteln. Diese nimmt dann bezüglich der weiteren Vorgehensweise Kontakt mit Ihnen auf.

Links

Zuständige Stelle

Grenzbehörde

Voraussetzungen

  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit können festgestellt werden.
  • Es bestehen keine
    • Sicherheitsbedenken,
    • Ausreiseuntersagung oder
    • Passversagungsgründe.
  • bei Minderjährigen: Einverständnis der gesetzlichen Vertretung

Unterlagen

  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit – üblicherweise durch den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis in Ausnahmefällen auch durch
    • Kopien des abgelaufenen Reisepasses oder Personalausweises oder
    • Ihre Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein)
  • für Staatsangehörige der Staaten, die im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 der Verordnung aufgelistet sind: Nachweis der Berechtigung zum Aufenthalt in der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz (und zur Rückkehr dorthin)
  • bei der Abholung: ein aktuelles Lichtbild (wird bei dessen Erteilung in den Notreiseausweis eingebracht)

Gebühren

  • 25,00 Euro
  • für eine Bescheinigung der Rückkehrberechtigung in das Bundesgebiet auf dem Notreiseausweis: 15,00 Euro

Hinweise

Staatsangehörige anderer Staaten, die einen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltsgestattung vorweisen können, müssen bei der Ausländerbehörde vor Antritt ihrer Reise einen "Reiseausweis für Ausländer" beantragen. Für deutsche Staatsangehörige gibt es als Passersatz einen eigenen Reiseausweis.

Auf den Seiten der Bundespolizei finden Sie eine Liste der Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen. Beachten Sie jedoch, dass ausländische Grenzbehörden diese Praxis jederzeit kurzfristig ändern können.

Links

Bearbeitungszeit

Der Notreiseausweis gilt für die Dauer der Reise, höchstens jedoch einen Monat.

Unterstützende Institutionen

zuständige Grenzbehörde

24-Stunden-Hotline der Bundespolizei

Tel.: +49 1805-234566

zuständige Grenzbehörde

24-Stunden-Hotline der Bundespolizei

Tel.: +49 1805-234566