Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft 

Verfahrensablauf

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Zuständige Stelle

Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.

Unterlagen

formloser Antrag

Hinweise

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

Bearbeitungszeit

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

Unterstützende Institutionen

Meldebehörde Ihres Wohnortes