Kommunen und Kreise (gegebenenfalls im Jobcenter) und die Träger des AsylbLG
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
haben oder deren Familien
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Telefon | +49 30 221911-009 |
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Öffnungszeiten | Mo 08:00 - 20:00 Uhr |