Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 

Zuständige Stelle

Kommunen und Kreise (gegebenenfalls im Jobcenter) und die Träger des AsylbLG 

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

 

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
  • Sozialhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

haben oder deren Familien 

  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld

beziehen.


Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

Unterstützende Institutionen

Bürgertelefon zum Thema "Bildungspaket"

Telefon+49 30 221911-009
Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 20:00 Uhr
Di 08:00 - 20:00 Uhr
Mi 08:00 - 20:00 Uhr
Do 08:00 - 20:00 Uhr
Fr 08:00 - 20:00 Uhr