Bei neuen Bauvorhaben (neue Baugebiete oder auch Baulückenschließung) ist die Vergabe einer Hausnummer erforderlich. Diese muss beim Ordnungsamt beantragt werden.
Unterlagen
Formloser Antrag des Hauseigentümers mit Angaben zu
Straße,
Gemarkung,
Flur und Flurstück
sowie bei Großbauten die Anzahl der Hauseingänge.
Auszug aus dem Liegenschaftskataster. (nicht älter als ein Jahr)