Bei der für den Wohnort zuständigen Auslandsvertretung kann für das Kind ein deutsches Ausweisdokument beantragt werden.
Weitere Hinweise erhalten Sie direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung.
Die Geburt muss binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung angezeigt werden.
zuständige Auslandsvertretung