Geburt im Ausland 

Zuständige Stelle

Bei der für den Wohnort zuständigen Auslandsvertretung kann für das Kind ein deutsches Ausweisdokument beantragt werden.

Hinweise

Weitere Hinweise erhalten Sie direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Bearbeitungszeit

Die Geburt muss binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung angezeigt werden.

Unterstützende Institutionen

zuständige Auslandsvertretung