elektronischer Identitätsnachweis Sperrung 

Verfahrensablauf

Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Gebühren

  • Sperrung gebührenfrei
  • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt

Rechtsgrundlagen

Bearbeitungszeit

unverzüglich

Unterstützende Institutionen

Sperr-Hotline

Tel.: +49 116 116

 

Erreichbarkeit:

Mo 00:00 - 24:00 Uhr

Di 00:00 - 24:00 Uhr

Mi 00:00 - 24:00 Uhr

Do 00:00 - 24:00 Uhr

Fr 00:00 - 24:00 Uhr

Sa 00:00 - 24:00 Uhr

So 00:00 - 24:00 Uhr

 

Im Inland gebührenfrei.

Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

Sperr-Hotline

Tel.: +49 116 116

 

Erreichbarkeit:

Mo 00:00 - 24:00 Uhr

Di 00:00 - 24:00 Uhr

Mi 00:00 - 24:00 Uhr

Do 00:00 - 24:00 Uhr

Fr 00:00 - 24:00 Uhr

Sa 00:00 - 24:00 Uhr

So 00:00 - 24:00 Uhr

 

Im Inland gebührenfrei.

Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

Servicenummer neuer Personalausweis

Telefon+49 1801 333333
Öffnungszeiten

Mo 07:00 - 18:00 Uhr

Di 07:00 - 18:00 Uhr

Mi 07:00 - 18:00 Uhr

Do 07:00 - 18:00 Uhr

Fr 07:00 - 18:00 Uhr

Sonstige Angaben

Gebührenpflichtig: 0,39 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk