Persönliche Beantragung:
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
Das Standesamt,
Das Standesamt,
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden
sowie deren
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).
Die früheren Heiratsurkunden, Bescheinigungen der Eheschließung und Abschriften aus dem Familienbuch werden ab 1. Januar 2009 nicht mehr ausgestellt. Das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.
Das Standesamt,
Das Standesamt,