Blindenhilfe 

Kurzbeschreibung

Ihren Antrag können Sie sowohl beim Landschaftsverband Rheinland als auch bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Sozialamtes stellen.

Beschreibung

Wenn Sie auf Ihrem besseren Auge nicht mehr als 2 Prozent sehen, können Sie Blindengeld beantragen. Das gilt auch, wenn Sie etwas mehr sehen, aber Ihre Seheinschränkung vergleichbar ist. Nach der Genehmigung erhalten Sie jeden Monat Blindengeld, unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Sie ein reduziertes Blindengeld. Die Auszahlung der Differenz zum Blindengeld können Sie als ergänzende Blindenhilfe beantragen. Um den Differenzbetrag zu erhalten, darf Ihr Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.