Blindenhilfe 

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Erkrankung bzw. Behinderung Behindertenausweis sofern vorhanden: Bescheid der Pflegekasse über die Gewährung von Pflegegeld

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

§ 72 Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII)