Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung 

Zuständige Stelle

Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt

Unterlagen

  • Bestätigung des Wohnungsgebers

Rechtsgrundlagen

Hinweise

Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

Bearbeitungszeit

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.