Berechtigungszertifikat nach PersAuswG 

Verfahrensablauf

  1. Antrag
  2. Antragsprüfung
  3. Erteilung / Versagung eines Berechtigungszertifikates

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
Telefon: +49 228 99 358 - 3300
E-Mail:  npabva.bundde
Homepage:  Bundesverwaltungsamt
www.bva.bund.de

Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
Telefon: +49 228 99 358 - 3300
E-Mail:  npabva.bundde
Homepage:  Bundesverwaltungsamt
www.bva.bund.de

Voraussetzungen

Anforderungen an  Diensteanbieter für den Erwerb eines Berechtigungszertifikates nach § 21 PAuswG:

  • Nachweis über die Erforderlichkeit der zu übermittelnden Angaben für den beschriebenen Geschäftszweck
  • Maßnahmen zu Datenschutz und -sicherheit
  • der angegebene Geschäftszweck ist nicht rechtswidrig
  • der Geschäftszweck besteht nicht in der geschäftsmäßigen Übermittlung der Daten und es liegen keine Anhaltspunkte für die geschäftsmäßige oder unberechtigte Übermittlung der Daten vor
  • keine Anhaltspunkte für missbräuchliche Verwendung der Berechtigung

Unterlagen

  • Angaben zur Identitätsfeststellung:
    • Bei natürlichen Personen:
      • Familienname
      • Vornamen
      • Tag und Ort der Geburt
      • Anschrift
    • Bei juristischen Personen:
      • Name
      • Anschrift des Sitzes
      • Unternehmensform
      • Bevollmächtigte
      • Kopie des Handelsregisterauszugs oder Errichtungsurkunde
  • Kontaktdaten:
    • Telefon- und Faxnummer
    • E-Mail-Adresse
  • Angaben zu Personen / Firmen mit Wohnung oder Sitz außerhalb Deutschlands
  • Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder, Angaben der Unternehmenswebseite
  • Beschreibung von
    •    Diensteangebot
    •    Internetseite, auf der das Berechtigungszertifikat genutzt wird
    •    Standort bei Automaten
    •    Verweis auf die für das Angebot geltende Datenschutzerklärung
  • Zweck der Datenerhebung
  • Angabe der Datenkategorien und für jede Datenkategorie Geschäftszweck begründen
  • Angaben zum Datenschutz:
    • Name und E-Mail-Adresse des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (nach § 4f BDSG)
    • Name, Sitz, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
    • Auftragsdatenverhältnis i.S.d. § 11 BDSG (Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn man sich beim gesamten Prozess von eID-Service-Anbietern unterstützen lässt. Die Anbieter helfen bei der Beschaffung der Zertifikate und stellen bei Bedarf die vollständige Infrastruktur zur Verfügung.)

Gebühren

  • 102,00 Euro für die Erteilung einer Berechtigung (nach § 21 Abs. 1 Satz 2  PAuswG)
  • 80,00 Euro für die Versagung einer Berechtigung
  • 115,00 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung

Hinweise

Informationen zum neuen Personalausweis
http://www.personalausweisportal.de

Bearbeitungszeit

Antragsfristen: entfällt
Gültigkeit eines Berechtigungszertifikats: 3 Jahre

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Wochen

Unterstützende Institutionen

Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 228 99 358 - 3300
E-Mail:  npabva.bundde
www.bva.bund.de

Servicezeiten für eine persönliche Vorsprache: Mo - Fr 08:00 – 16.30 Uhr