Berechtigungszertifikat nach PersAuswG Erteilung 

Verfahrensablauf

  1. Der Antrag muss bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate eingereicht werden.
  2. Die Vergabestelle prüft den Antrag.
  3. Im positiven Fall wird der Bescheid über das Ausstellen der Berechtigung zugestellt, im negativen Fall die Ablehnung bzw. Aufforderung zur Neubeantragung.

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt

Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

50728 Köln

 

Telefon: +49 228 99 358 - 3300

E-Mail:  npabva.bundde

Internet: www.bva.bund.de

Voraussetzungen

Anforderungen an Diensteanbieter für den Erwerb eines Berechtigungszertifikates:

  • Nachweis über die Erforderlichkeit der zu übermittelnden Angaben für den beschriebenen Geschäftszweck
  • Maßnahmen zu Datenschutz und -sicherheit
  • der angegebene Geschäftszweck ist nicht rechtswidrig
  • der Geschäftszweck besteht nicht in der geschäftsmäßigen Übermittlung der Daten und
  • es liegen keine Anhaltspunkte für die geschäftsmäßige oder unberechtigte Übermittlung der Daten vor
  • keine Anhaltspunkte für missbräuchliche Verwendung der Berechtigung

Unterlagen

  • Angaben zur Identitätsfeststellung:
    • Bei natürlichen Personen:
      • Familienname
      • Vornamen
      • Tag und Ort der Geburt
      • Anschrift
  • Bei juristischen Personen:
    • Name
    • Anschrift des Sitzes
    • Unternehmensform
    • Bevollmächtigte
    • Kopie des Handelsregisterauszugs oder Errichtungsurkunde
  • Kontaktdaten:
    • Telefon- und Faxnummer
    • E-Mail-Adresse
  • Angaben zu Personen / Firmen mit Wohnung oder Sitz außerhalb Deutschlands
  • Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder, Angaben der Unternehmenswebseite
  • Beschreibung von
    • Diensteangebot
    • Internetseite, auf der das Berechtigungszertifikat genutzt wird
    • Standort bei Automaten
    • Verweis auf die für das Angebot geltende Datenschutzerklärung
  • Zweck der Datenerhebung
  • Angabe der Datenkategorien und für jede Datenkategorie Geschäftszweck begründen
  • Angaben zum Datenschutz:
    • Name und E-Mail-Adresse des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (nach § 4f BDSG)
    • Name, Sitz, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
  • Auftragsdatenverhältnis i.S.d. § 11 BDSG (Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn man sich beim gesamten Prozess von eID-Service-Anbietern unterstützen lässt. Die Anbieter helfen bei der Beschaffung der Zertifikate und stellen bei Bedarf die vollständige Infrastruktur zur Verfügung.)

Gebühren

  • EUR 102,00 für die Erteilung einer Berechtigung
  • EUR 80,00 für die Versagung einer Berechtigung
  • EUR 115,00 für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung

Hinweise

Informationen zum neuen Personalausweis
http://www.personalausweisportal.de

Bearbeitungszeit

Gültigkeit eines Berechtigungszertifikats: 3 Jahre

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Wochen