Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Lebenspartnerschaftsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht,
- Ehepartner,
- Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Lebenspartnerschaftsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).