Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung 

Verfahrensablauf

bei Beantragung im zuständige Standesamt vor Ort:

  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

bei Beantragung per Post oder Telefax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und –ort
    • Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
    • Angaben zum Lebenspartner / zur Lebenspartnerin
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Zuständige Stelle

Das Standesamt,

  • vor dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder
  • das eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft beurkundet hat.

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Lebenspartnerschaftsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht,
  • Ehepartner,
  • Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Lebenspartnerschaftsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung beglaubigte Kopie)
  • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und deren Ausweis
  • gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses

Gebühren

  • Lebenspartnerschaftsurkunde (erstes Exemplar): 10,00 Euro
  • bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare: 5,00 Euro

Unterstützende Institutionen

Das Standesamt,

  • vor dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder
  • das eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft beurkundet hat.