Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, können Sie dort vorab telefonisch erfragen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
Eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft kann nur dann in das deutsche Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig begründet wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.
Die Nachbeurkundung der Lebenspartnerschaft ist möglich für:
Antragsberechtigte:
bei Geburt der Lebenspartner in Deutschland:
bei Geburt der Lebenspartner im Ausland:
im Falle einer vorangegangenen Lebenspartnerschaft:
im Falle einer früheren Ehe:
Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit, die die Partner besaßen, als sie die Lebenspartnerschaft begründeten.
bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten