Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung zahlen Sie zur Deckung der Kosten Gebühren. Abfallgebühren decken insbesondere die Kosten für:
-
Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
-
die Vermarktung verwertbarer Stoffe
-
die Abfallberatung
-
Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
-
die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen