Gewerbe Pfandleihgewerbe 

Unterlagen

Führungszeugnis, Belegart 0, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt Gewerbezentralregisterauskunft, Belegart 9, zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt oder Einwohnermeldeamt (je nach Stadt verschieden) Auskunft in Steuersachen des zuständigen Wohnsitz-Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes bzw. der zuständigen Stadtkasse der Wohnsitzgemeinde Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes und Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 01.01.2013), erhältlich im Internet auf der Seite des Vollstreckungsportals. Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes Mittelnachweis (Hierbei handelt es sich um einen Nachweis der erforderlichen Mittel und Sicherheiten für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes, wie zum Beispiel Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank. Hierfür wird ebenfalls eine Aufstellung der Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten benötigt) Nachweis einer ausreichenden Versicherung (Gemäß § 8 der Pfandleiherverordnung hat der Pfandleiher das Pfand mindestens zum doppelten Betrag des Darlehens gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl sowie angemessen gegen Beraubung zu versichern) Personalausweis oder Nationalpass Ausländische Staatangehörige, mit Ausnahme der EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Bei einer vergleichbaren unselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer/in einer juristischen Person, oder als Stellvertreter/in einer natürlichen Person gilt dasselbe Aktueller Handelsregisterauszug Diesen müssen Unternehmen vorlegen, die im Handelsregister eingetragen sind