Gewerbe Bewachungsgewerbe 

Unterlagen

Unterlagen A) Anträge für natürliche Personen Führungszeugnis, Belegart 0, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt Gewerbezentralregisterauskunft, Belegart 9, zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt oder Einwohnermeldeamt (je nach Stadt verschieden) "Auskunft in Steuersachen" des zuständigen Wohnsitz-Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes bzw. der zuständigen Stadtkasse der Wohnsitzgemeinde Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes und Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab dem 01.01.2013), erhältlich im Internet auf der Seite des Vollstreckungsportals. Den Link dorthin finden Sie unter dem Reiter Downloads/Links Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes Unterrichtsnachweis einer IHK. Der Nachweis über die Unterrichtung nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 der Gewerbeordnung (GewO) ist zu erwerben bei der für den Wohnort zuständigen Industrie- und Handelskammern Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für das beabsichtigte Gewerbe Mittelnachweis (Sicherheitsleistungen, z. B. Bankbürgschaft) mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes für Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen B) Anträge für juristische Personen Es ist ein Antragsvordruck für jede vertretungsberechtigte natürliche Person (z. B. Geschäftsführer einer GmbH) auszufüllen Dem Antrag bzw. den Anträgen ist ein aktueller Handelsregisterauszug bzw. falls dieser noch nicht existiert, eine Abschrift des notariell beurkundeten Gründungs- und Gesellschaftsvertrages beizufügen Außerdem sind für jede vertretungsberechtigte Person beizubringen: Führungszeugnis, Belegart 0, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt Gewerbezentralregisterauskunft, Belegart 9, zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt oder Einwohnermeldeamt (je nach Stadt verschieden) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes bzw. der Stadtkasse der Wohnsitzgemeinde Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab dem 01.01.2013), erhältlich im Internet auf der Seite des Vollstreckungsportals. Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes Handelt es sich um eine bereits im Handelsregister eingetragene juristische Person, so sind für diese außerdem beizubringen: Gewerbezentralregisterauskunft, Belegart 9, zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Betriebssitz-Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes / der Stadtkasse der Betriebssitzgemeinde Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab dem 01.01.2013), erhältlich im Internet auf der Seite des Vollstreckungsportals. Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes