Geburt Nachbeurkundung von Geburten oder Sterbefällen im Ausland 

Unterlagen

Bei nachträglicher Beurkundung von Geburten: Auszug aus dem Heiratsregister Sterbeurkunde bei Tod des Ehemannes die Geburtsurkunde der Mutter des Kindes (sofern die Eltern nicht verheiratet sind) Erklärung der anerkannten Vaterschaft und die Geburtsurkunde des Vaters (bei Anerkannter Vaterschaft) Auszug aus dem Heiratsregister (sofern der Vater oder die Mutter vor der Geburt verheiratet war) Bei nachträglicher Beurkundung von Sterbefällen: Personalausweis der verstorbenen Person ärztliche Todesbescheinigung Im Einzelfall Vollmacht und Nachweis rechtlichen Interesses

Gebühren

40,00 €