Eheschliessung Namensführung 

Unterlagen

Wiederannahme des vor der Eheschließung geführten Namens: Beglaubigter Auszug aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk oder Sterbevermerk des Ehepartners oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister, rechskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners. Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens bei Eheschließung im Inland: Heiratsurkunde Personalausweis Beide Ehepartner müssen persönlich erscheinen. Wegfall eines Bestandteils des Doppelnamens: (Durch Erklärung kann der dem Ehenamen vorangestellte oder angehängte Name gestrichen werden.) Heiratsurkunde Personalausweis