Mietspiegel Veröffentlichung  

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich in der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist. 

Die Stadt Bad Münstereifel verzichtet mangels ausreichender Datenlage auf die Fortschreibung des Mietspiegels vom 01.04.2012.

Hinweise

Das Gesetz unterscheidet zwischen Mietspiegel und qualifiziertem Mietspiegel (§558d BGB). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.

Zuständig ist in der Regel die Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt.

Zuständig ist in der Regel die Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt.

Unterstützende Institutionen

Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Gemeinde oder indem Sie den Namen der Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben.