Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz  

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Bearbeitungszeit

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.