Wohnsitz Abmeldung  

Verfahrensablauf

Für die Abmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Dieser liegt in der Behörde aus. Sie können den Meldeschein persönlich abgeben oder per Post übersenden. Ebenso können Sie auch eine andere geeignete Person mit der Abgabe des Meldescheines beauftragen.

Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt erhoben werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Unterlagen

  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Personalausweis
  • ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular Wohnungsgeberbestätigung, falls die Meldebehörde sie verlangt

Hinweise

Dr. Laier, RL VII2 BMI

Bearbeitungszeit

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.