Wohnsitz  

Hinweise

Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.

Bearbeitungszeit

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.