Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.