Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern  

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

Voraussetzungen

Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Gebühren

Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.