Melderegisterauskunft Erteilung  

Verfahrensablauf

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Gebühren

Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

Hinweise

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.