Melderegisterauskunft  

Unterlagen

Für die erweiterte Auskunft muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden, durch z. B. einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel (Mahnbescheid, Urteil, etc.). Bei Nutzung der Daten für Werbung und Adresshandel ist das schriftliche Einverständnis des Betroffenen beizufügen.

Gebühren

Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach Art der Meldeauskunft.