Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.  

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

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die Meldebehörde Ihres Wohnortes

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

keine

Hinweise

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.