Wohnberechtigungsschein  

Unterlagen

Antrag Wohnberechtigungsschein Aktuelle Meldebescheinigung Wenn Sie nicht in Köln angemeldet sind. Die Meldebescheinigung muss alle Haushaltsangehörigen umfassen. Aufenthaltsgenehmigung Ausländische Staatsangehörige und deren Haushaltsangehörige müssen zusammen mit ihrem Pass eine Aufenthalts- oder Niederlassungsgenehmigung vorlegen, die noch mindestens 12 Monate ab dem Tag gültig ist, an dem Sie den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen. Einkommenserklärung Bitte verwenden Sie das Formular aus dem Download-Service. Einkommensnachweise Die Nachweise müssen Sie für die letzten 12 Monate vorlegen. Zukünftige Veränderungen des Einkommens, die bereits feststehen, müssen Sie ebenfalls nachweisen. Das könnte zum Beispiel ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Beginn oder Wegfall von Elterngeldzahlung sein. Geeignet sind Lohnbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Rentenanpassungsmitteilungen, Leistungsbescheide der Arbeitsagentur oder des Sozialamtes oder auch Nachweise über erhaltene Unterhaltsleistungen. Bitte informieren Sie sich im Infoblatt unseres Download-Service und im Vordruck 'Einkommenserklärung'. Sonstige Nachweise Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit Ihre persönliche Situation berücksichtigt werden kann, beispielsweise eine Mietkündigung oder ein gerichtliches Räumungsurteil. Bitte sehen Sie im Infoblatt unseres Download-Service nach oder informieren Sie sich vorher telefonisch.