Einbürgerung  

Unterlagen

  • Gültiger Heimatpass
  • Aktueller Lebenslauf
  • Geburtsurkunde des Antragstellers/der Antragstellerin mit deutscher Übersetzung
  • Eventuell Heiratsurkunde des Antragstellers/der Antragstellerin mit deutscher Übersetzung
  • Familienbuchabschrift
  • Nachweis über eine Schul- oder Berufsausbildung bzw. abgeschlossenes Studium Einkommensnachweise der letzten drei Monate (im Laufe der Bearbeitung werden weitere Einkommensnachweise angefordert)
  • Eventuell noch weitere für die Prüfung erforderliche Dokumente, Urkunden etc.

Gebühren

Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro Antragstellerin beziehungsweise Antragsteller. Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden und kein eigenes Einkommen haben, reduziert sich die Gebühr auf 51 Euro. Im Falle einer Ablehnung beträgt die Verwaltungsgebühr 191,25 €, bei Rücknahme durch den Antragsteller, die Antragstellerin 127,50 €.