Kinderreisepass Ausstellung  

Zuständige Stelle

Bürgeramt

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses sind:

  • Ihr Kind ist deutscher Staatsangehöriger.

  • Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.

Unterlagen

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes,

  • Personalausweise oder Pässe der Eltern bzw. Sorgeberechtigten,

  • falls nur ein Sorgeberechtigter persönlich erscheinen kann; Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten, Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten,

  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrietaugliches Lichtbild).

Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

Gebühren

Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt EUR 13,00.

Die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet  EUR 6,00.

Die Gebühr verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder

  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Hinweise

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist und für welche Länder ein Kinderreisepass genügt.

Links

Bearbeitungszeit

Ein Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag.

Kinderreisepässe können verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Kinderreisepässe können bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort ausgestellt bzw. verlängert werden.

Unterstützende Institutionen

Bürgeramt Ihres Wohnortes