Reisepass Ausstellung vorläufig  

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Gebühren

26,00 Euro

Hinweise

  • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
  • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Bearbeitungszeit

Geltungsdauer: 1 Jahr

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.