Geburtsurkunde Ausstellung  

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.

  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen..

  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname

    • Geburtsdatum und -ort

    • Name, Vorname der Eltern

    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

 Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

Zuständige Stelle

Für den Geburtsort zuständiges Standesamt

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht

  • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)

  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person

  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),

  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,

  • für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Gebühren

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt .

Hinweise

Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

Unterstützende Institutionen

Für den Geburtsort zuständiges Standesamt