Kurzbeschreibung
Das Einwohnermeldeamt nimmt den Antrag auf Erteilung eines Führerscheines nur entgegen.
Die Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen.
Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Kreises Euskirchen erteilt werden.