Baugenehmigung  

Unterlagen

Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Beachten Sie dabei, dass ein Bauauftrag unter Umständen zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind. Weitere Informationen erhalten Sie unter den einzelnen Genehmigungsverfahren. Bitte verwenden Sie die im Land Nordrhein-Westfalen üblichen Antragsformulare bzw. Formblätter für die Baubeschreibung.

Gebühren

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen berechnet. Sie errechnen sich in der Regel auf Grundlage des Brutto-Rauminhaltes Rohbauwert x cbm umbauten Raum x 10 v.T. oder 6 v.T. je nach Tarifstelle der Gebührenrichtlinie. Zu- bzw. Abschläge sind möglich. Die Gebühr beträgt mindestens 50,00 €. Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises usw. werden gesondert berechnet.