Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzuzeigen. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz