Personalausweis Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschland  

Zuständige Stelle

Seit dem 01. November 2010 sind im Ausland die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständige Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie sich als antragstellende Person oder der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhalten.

Seit dem 01. November 2010 sind im Ausland die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständige Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie sich als antragstellende Person oder der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhalten.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Unterlagen

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).

Gebühren

•    für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 28,80
•    für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
•    für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
•    für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
•    Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
•    Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00

•    Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)