Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung  

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Unterlagen

  • Scheidungsurteil
  • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Gebühren

  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 28,80
  • für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
  • für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
  • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
  • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde

Rechtsgrundlagen