Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit  

Zuständige Stelle

Servicenummer neuer Personalausweis

Kontaktmöglichkeiten:
Tel.: +49 1801 333333

Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk.

Erreichbarkeit:
Mo 07:00 - 20:00 Uhr
Di 07:00 - 20:00 Uhr
Mi 07:00 - 20:00 Uhr
Do 07:00 - 20:00 Uhr
Fr 07:00 - 20:00 Uhr

Servicenummer neuer Personalausweis

Kontaktmöglichkeiten:
Tel.: +49 1801 333333

Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk.

Erreichbarkeit:
Mo 07:00 - 20:00 Uhr
Di 07:00 - 20:00 Uhr
Mi 07:00 - 20:00 Uhr
Do 07:00 - 20:00 Uhr
Fr 07:00 - 20:00 Uhr

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Unterlagen

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Gebühren

  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 28,80
  • für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
  • für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
  • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
  • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Rechtsgrundlagen