Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust  

Zuständige Stelle

Servicenummer neuer Personalausweis

Tel.: +49 1801 333333

Erreichbarkeit:

Mo 07:00 - 20:00 Uhr

Di 07:00 - 20:00 Uhr

Mi 07:00 - 20:00 Uhr

Do 07:00 - 20:00 Uhr

Fr 07:00 - 20:00 Uhr

Zusatzinformationen:

Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

Servicenummer neuer Personalausweis

Tel.: +49 1801 333333

 

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Zusatzinformationen:

Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Unterlagen

  • Verlustanzeige
  • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Gebühren

  • EUR 28,80 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Rechtsgrundlagen

Hinweise

Informationen zum neuen Personalausweis
http://www.personalausweisportal.de