Gartenabfall Entsorgung  

Hinweise

Einige Kommunen haben die Beseitigung von Gartenabfällen (nur Baum- und Strauchschnitt) durch Verbrennen an bestimmten Tagen unter bestimmten Anforderungen zugelassen. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist eine Ausnahme und soll auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben. Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die mit Schadorganismen befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.

Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die zuständige Stelle.