Gewerbesteuer 

Beschreibung

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Die Gewerbesteuer bestand bis einschließlich 1997 aus zwei Komponenten: Der Gewerbeertragsteuer und der Gewerbekapitalsteuer. Seit 1. Januar 1998 ist die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft. Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG), die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung sowie als allgemeine Verwaltungsvorschriften die Gewerbesteuer-Richtlinien. Die Gewerbesteuer zählt auch zu den Gemeindesteuern und den Objektsteuern.