Bußgeldverfahren Ordnungswidrigkeiten allgemein 

Kurzbeschreibung

Im juristischen Sprachgebrauch ist die Buße oder das Bußgeld (auch: Geldbuße) eine verwaltungsrechtliche Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten. Eine Buße ist in der Regel bei weniger schweren Verstößen vorgesehen. Grundlage ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), der Mindestbetrag einer Geldbuße ist fünf Euro. Das Ordnungswidrigkeitenrecht sieht Höhen bis 50.000 Euro (§ 65 Abs. 5 BNatSchG), gegen juristische Personen auch Höhen bis zu einer Million vor. In jedem Fall muss ein Bußgeldverfahren durchgeführt werden.