Gleichstellungsbeauftragte 

Beschreibung

Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten erstreckt sich auf die Beratung und Unterstützung von allen Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Bediensteten der Stadtverwaltung Bad Münstereifel in allen gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind im Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) geregelt. Jede Stadt mit mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist nach der Gemeindeordnung NRW verpflichtet, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen mit, die die Belange von Frauen berühren und Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Dies sind insbesondere soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen.